Praxiswertgutachten

Die Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis kann aus verschiedenen Gründen erforderlich oder sinnvoll sein. In den meisten Fällen erfolgt sie im Rahmen der Praxisveräußerung, da diese ohne ein Gutachten heutzutage kaum mehr abgewickelt werden kann. Weitere Anlässe für eine Praxisbewertung sind die Aufnahme bzw. das Ausscheiden eines Partners aus einer Gemeinschaftspraxis, die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung oder die Vorlage beim Finanzamt.

Vorteile des Sachverständigen-Gutachtens

Die sachgerechte Berechnung sowohl des ideellen als auch des materiellen Praxiswertes erfolgt nach komplizierten finanzmathematischen Verfahren und setzt außerdem bestimmte Fachkenntnisse hinsichtlich des Bewertungsgegenstandes voraus. Je nach Anlass der Bewertung sind außerdem bestimmte Vorgaben der Rechtsprechung und steuerliche Regelungen zu berücksichtigen. Unabhängig vom Anlass sollten Sie die Bewertung deshalb immer nur von einem erfahrenen Experten für Praxisbewertungen durchführen lassen.

Meine Expertise

Ich erstelle Praxiswertgutachten für Arzt- und Zahnarztpraxen zur Ermittlung des ideellen und/oder materiellen Praxiswertes für jeden Anlass. Aufgrund meiner Spezialisierung als Sachverständiger und Wirtschaftsberater zeichnen sich meine Gutachten einerseits durch die methodisch einwandfreie Ausarbeitung und Begründung des Sachverständigen und andererseits durch die praktische Erfahrung und Marktkenntnis des Wirtschaftsberaters aus.

Im Bereich der Praxisbewertung bin ich bundesweit tätig.


Die häufigsten Anlässe für ein Praxiswertgutachten und die dabei relevanten Schwerpunkte habe ich nachfolgend übersichtlich dargestellt. Eine Übersicht der verschiedenen Gutachten-Typen finden Sie hier.

Praxiswertgutachten kurz und knapp - Praxiswertermittlung

Sofern Sie lediglich Auskunft über den ideellen und materiellen Wert Ihrer Praxis wünschen, benötigen Sie kein komplettes Praxiswertgutachten. Für solche Fälle biete ich die reine Wertermittlung ohne gutachtliche Ausführungen zu einem besonders günstigen Preis. Eine nachträglich "Aufstockung" zu einem vollständigen Praxiswertgutachten ist natürlich möglich.

» Mehr zur Praxiswertermittlung

Praxiswertgutachten bei Veräußerung der Praxis

Naturgemäß spielt auch beim Verkauf oder Teilverkauf einer Praxis der Praxiswert für die Beteiligten eine entscheidende Rolle. Neben der Ertragssituation sind bei der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen gesundheitsökonomische Spezifika zu berücksichtigen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und exzellenten Marktkenntnis kenne ich die maßgeblichen Faktoren und berücksichtige diese bei der Wertermittlung im Rahmen des Praxiswertgutachtens.

Neben der Ermittlung eines marktgerechten und damit für alle Beteiligten als Verhandlungsgrundlage akzeptablen Praxiswertes dienen meine Praxiswertgutachten zugleich als aussagekräftige Verkaufsunterlage für den Praxisabgeber. Meine Praxiswertgutachten beschränken sich nicht auf die Ermittlung des Wertes, sondern beantworten in verständlicher Weise die für einen potenziellen Übernehmer relevanten Fragen im Rahmen der Praxisübernahme.

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Praxiswertgutachten bei Eintritt oder Ausscheiden eines Partners

Die Ermittlung des Praxiswertes bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur dient in erster Linie der Streitvermeidung. Ein beidseits akzeptiertes Praxiswertgutachten bietet deshalb insbesondere die Grundlage für ein gedeihliches Miteinander bei Aufnahme eines neuen Partners. Sofern dies zur Vorbereitung auf eine spätere Veräußerung geschieht, ist eine nachträgliche kostengünstige Neuberechnung des Praxiswertes möglich.

» Mehr zur Praxisbewertung bei Gemeinschaftspraxen und Kooperationen

Praxiswertgutachten bei Ehesachen

Bei Streitigkeiten im Zuge der Ehescheidung, etwa bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs oder bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens, dient ein neutrales Praxiswertgutachten als Berechnungsgrundlage und wird häufig auch gerichtlich angeordnet.

Präventiv ist die Wertermittlung durch ein Praxiswertgutachten immer dann zu empfehlen, wenn die Praxis ehevertraglich anders als das sonstige Vermögen behandelt werden soll.

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Praxiswertgutachten bei Praxisübergabe in der Familie

Jahrelange Diskussionen um die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden mit dem Gesetzgebungsverfahren 2008 und einem Reformgesetz beendet. Diese Reform hat dazu geführt, dass Arzt- und Zahnarztpraxen durch das Finanzamt teilweise mit überhöhten Werten angesetzt werden. Ein Praxiswertgutachten kann in solche Fällen helfen, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen.

Darüber hinaus ist ein Praxiswertgutachten immer dann sinnvoll, wenn ein Abkömmling die Praxis übernehmen soll und eine Vergleichsbasis zum restlichen Vermögen für andere Abkömmlinge geschaffen werden muss.