Praxiswertgutachten

Als unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir Praxiswertgutachten zum ideellen und materiellen Wert von Arzt- und Zahnarztpraxen.

Praxiswertgutachten werden aus den verschiedensten Anlässen in Auftrag gegeben. Wir berücksichtigen dies beim Aufbau unserer Praxiswertgutachten und legen besonderen Wert auf die Verständlichkeit für den Leser oder Empfänger des Gutachtens.

Für unsere Praxiswertgutachten gilt unsere Qualitätsgarantie:

  • Methodisch komplex - dennoch verständlich und transparent
  • Prompte Fertigung zum vereinbarten Termin
  • Kostengünstige Anpassung bei nachträglich geänderten Rahmenbedingungen
  • Fairer Preis nach Aufwand
  • Praxiswertgutachten oder reine Wertermittlung


Die häufigsten Anlässe für ein Praxiswertgutachten im Privatauftrag und die dabei relevanten Schwerpunkte haben wir nachfolgend übersichtlich dargestellt:

Praxiswertgutachten bei Veräußerung der Praxis

Naturgemäß spielt auch beim Verkauf oder Teilverkauf einer Praxis der Praxiswert für die Beteiligten eine entscheidende Rolle. Neben der Ertragssituation sind bei der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen gesundheitsökonomische Spezifika zu berücksichtigen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und exzellenten Marktkenntnis kennen wir die maßgeblichen Faktoren und berücksichtigen diese bei der Wertermittlung im Rahmen des Praxiswertgutachtens.

Neben der Ermittlung eines marktgerechten und damit für alle Beteiligten als Verhandlungsgrundlage akzeptablen Praxiswertes dienen unsere Praxiswertgutachten zugleich als aussagekräftige Verkaufsunterlage für den Praxisabgeber. Unsere Praxiswertgutachten beschränken sich nicht auf die Ermittlung des Wertes, sondern beantworten in verständlicher Weise die für einen potenziellen Übernehmer relevanten Fragen im Rahmen der Praxisübernahme. So enthält jedes Praxiswertgutachten beispielsweise von Haus aus eine Standortanalyse, die dem Übernehmer Chancen und Risiken des Praxisstandortes aufzeigt.

Praxiswertgutachten bei Eintritt oder Ausscheiden eines Partners

Die Ermittlung des Praxiswertes bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur dient in erster Linie der Streitvermeidung. Ein beidseits akzeptiertes Praxiswertgutachten bietet deshalb insbesondere die Grundlage für ein gedeihliches Miteinander bei Aufnahme eines neuen Partners. Sofern dies zur Vorbereitung auf eine spätere Veräußerung geschieht, ist eine nachträgliche kostengünstige Neuberechnung des Praxiswertes möglich.

Praxiswertgutachten bei Praxisübergabe in der Familie

Jahrelange Diskussionen um die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden mit dem Gesetzgebungsverfahren 2008 und einem Reformgesetz beendet. Diese Reform hat dazu geführt, dass Arzt- und Zahnarztpraxen durch das Finanzamt teilweise mit überhöhten Werten angesetzt werden. Ein Praxiswertgutachten kann in solche Fällen helfen, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen.

Darüber hinaus ist ein Praxiswertgutachten immer dann sinnvoll, wenn ein Abkömmling die Praxis übernehmen soll und eine Vergleichsbasis zum restlichen Vermögen für andere Abkömmlinge geschaffen werden muss.

Praxiswertgutachten bei Ehesachen

Bei Streitigkeiten im Zuge der Ehescheidung, etwa bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs oder bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens, dient ein neutrales Praxiswertgutachten als Berechnungsgrundlage und wird häufig auch gerichtlich angeordnet.

Präventiv ist die Wertermittlung durch ein Praxiswertgutachten immer dann zu empfehlen, wenn die Praxis ehevertraglich anders als das sonstige Vermögen behandelt werden soll.

Praxiswertgutachten kurz und knapp - Praxiswertermittlung

Sofern Sie lediglich Auskunft über den ideellen und materiellen Wert Ihrer Praxis wünschen, benötigen Sie kein komplettes Praxiswertgutachten. Für solche Fälle bieten wir die reine Wertermittlung ohne gutachtliche Ausführungen zu einem besonders günstigen Preis. Eine nachträglich "Aufstockung" zu einem vollständigen Praxiswertgutachten ist natürlich möglich.


Wir informieren Sie gerne über unsere Praxiswertgutachten.
Rufen Sie uns einfach an: 09131 97 32 861 oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an post@gutachter-aw.de
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Verwandte Themen: Beratungsförderung; Praxisbewertung, Praxiswertermittlung; Praxisgründung; Praxismanagement; Praxisübernahme; Standortanalyse

Glossar: Praxiswert

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