Praxisbewertung bei Gemeinschaftspraxen

Die Frage nach dem aktuellen Praxiswert stellt sich auch bei der Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen oder wenn ein neuer Partner aufgenommen werden soll. Die Besonderheit der Praxisbewertung liegt hier in gesellschaftsrechtlichen Vorgaben oder konkreten Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Außerdem muss immer auch berücksichtigt werden, dass die gleichen Parameter wie bei Gründung oder Einstieg zur Anwendung kommen. Soll eine sogenannte "Juniorpartnerschaft" vereinbart werden, muss auch dieser Umstand berücksichtigt werden.