Praxisbewertung für Praxisabgeber

Beim Verkauf Ihrer Praxis sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Dies gilt insbesondere für die Ermittlung des Praxiswertes. Obwohl zahlreiche Faustformeln bestehen und sogar die Bundesärztekammer eine entsprechende Empfehlung zur Wertermittlung herausgegeben hat, zeigt die Erfahrung, dass solche Faustformeln häufig nicht den tatsächlichen Verkehrswert treffen.

Um den Praxisverkauf und die Nachfolge optimal vorzubereiten, empfehle ich die frühzeitige Ermittlung des Praxiswertes 1 bis 2 Jahre vor dem geplanten Übergabetermin. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie die Möglichkeit, bestehende Schwachpunkte frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Eine Anpassung der Wertermittlung zu einem späteren Zeitpunkt ist ohne großen Aufwand möglich.

Sobald ein Interessent gefunden ist, sollte ein Kurzgutachten erstellt und ein sachgerechter Verkaufspreis ermittelt werden. Das Gutachten dient außerdem dazu, dem Nachfolger den erwünschten Kaufpreis plausibel darstellen zu können.

Meine Erfahrung aus der langjährigen Beratungspraxis zeigt, dass vor allem ertragsstarke Praxen häufig dann unter Wert verkauft werden, wenn auf die Erstellung einer professionellen Wertermittlung verzichtet wurde.

Eine Übersicht der verschiedenen Gutachten-Typen finden Sie hier.