Praxisbewertung für Praxisgründer
Der Kauf einer Praxis oder von Gesellschafteranteilen an einer Gemeinschaftspraxis ist nach wie vor eine gängige Niederlassungsart für Ärzte und Zahnärzte. Die Übernahme einer bestehenden Praxis verspricht von Anfang an konstante Umsätze und damit Sicherheit. Häufig kommt auch aus zulassungsrechtlichen Gründen nur eine Übernahme in Betracht.
Bei jeder Übernahme muss auch irgendwann über den Kaufpreis gesprochen werden. Der Praxisabgeber hat diesbezüglich meistens sehr konkrete Vorstellungen. Aus Sicht des Praxisgründers ist entscheidend, ob der Kaufpreis im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Praxis eine sinnvolle Investition darstellt. Eben diese Frage ist Gegenstand einer Praxisbewertung.
Wovon hängt der Praxiswert bzw. Kaufpreis ab?
Zur Berechnung des ideellen Praxiswertes (Goodwill) und damit des Kaufpreises existieren verschiedene Berechnungsverfahren und Methoden. Zunächst geht es dabei um die Frage, welche betriebswirtschaftliche Größe Bezugspunkt dieser Betrachtung sein soll. Die älteren und einfachen Methoden orientieren sich in der Regel an den Umsätzen der Praxis. Diese sogenannten Umsatzverfahren sind relativ einfach anzuwenden, haben letztlich aber nur eine geringe Aussagekraft. Entscheidend ist nicht, wie viel die Praxis einnimmt, sondern was am Ende übrig bleibt. Aus diesem Grund werden zur Praxisbewertung die Gewinne der Praxis herangezogen. Allerdings werden hier nur solche Positionen berücksichtigt, die auch vom Nachfolger realisiert werden können - d.h. die Gewinne und auch die Kosten müssen bereinigt werden.
Steht fest, welche Gewinne auf den Nachfolger übertragbar sind, muss ein sogenanntes kalkulatorisches Arztgehalt berücksichtigt werden. Hier geht es um die Frage, welcher Arbeitsaufwand erforderlich ist, um die eben analysierten Gewinne zu realisieren. Demnach darf beim Arztgehalt auch nicht einfach eine Pauschale angesetzt werden, da das Arztgehalt je nach Zeitaufwand differiert.
Auch die Berechnung des materiellen Praxiswertes ist keine einfache Angelegenheit. Maßgeblich ist hier der sogenannte Zeitwert (Fortführungswert) und nicht der steuerliche Wert (nach Abschreibung). Auf eine "Schätzung" oder Vergleichsangebote (z.B. ebay) sollten Sie sich insbesondere bei werthaltigen Gegenständen nicht verlassen.
Checkliste Kaufpreis
- Habe ich alle betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Praxis erhalten?
- Liegt ein Gutachten über den Praxiswert vor?
- Wurde der Kaufpreis anhand der Gewinne der Praxis ermittelt?
- Wurde ein individuelles kalkulatorisches Arztgehalt angesetzt?
- Wurden erforderliche Investitionen des Nachfolgers berücksichtigt?
- Habe ich die Zusammensetzung bzw. Ermittlung des Kaufpreises verstanden?
Mein Angebot für Praxisgründer
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