Praxisbewertung Arztpraxis, Praxisbewertung Zahnarztpraxis

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum Thema Praxisbewertung und Praxiswertermittlung. Mein Angebot für Praxisbewertungen finden Sie hier.

Der Praxiswert einer Arztpraxis bzw. der Praxiswert einer Zahnarztpraxis setzt sich nach allgemeiner Auffassung zusammen aus dem materiellen und dem immateriellen Praxiswert. Der immaterielle Praxiswert wird auch als der sog. Goodwill bezeichnet. Zur Bestimmung beider Komponenten des Praxiswertes bestehen verschiedene Methoden der Praxisbewertung. Die nachfolgende Übersicht soll insofern einen groben Überblick verschaffen.

Praxisbewertung - materieller Wert (Zeitwert)

Der materielle Praxiswert repräsentiert sämtliche sächliche Vermögenswerte der Praxis (z.B. medizinische Geräte, Einrichtung und EDV sowie Verbrauchsmaterialien). Diese Werte werden im Anlagenverzeichnis der Gewinnermittlung geführt und über die sog. Abschreibungsdauer steuerlich abgeschrieben (AfA-Liste). Da es sich hierbei um fiktive steuerrechtliche Größen handelt, trifft der Restbuchwert keine Aussage über den tatsächlichen Wert und kann deshalb nicht zur Praxiswertermittlung heran gezogen werden.

Maßgeblich im Rahmen der Praxisbewertung ist vielmehr der sog. Zeitwert (auch Fortführungswert). Unterstellt wird, dass das zu bewertende Gut weiterhin nutzbringend in der Praxis eingesetzt werden kann. Im Rahmen der Praxisbewertung sind sodann wertmindernde Faktoren wie Alter, Wartungszustand oder Ausstattung zu berücksichtigen. Solange Inventar und Gerätschaften noch verwendet werden, haben sie einen sog. Restnutzwert. Anders als bei der steuerlichen Abwertung haben Inventar und Gerätschaften deshalb immer einen gewissen Restwert, auch wenn sie steuerlich bereits vollständig abgeschrieben sind.

Praxisbewertung - ideeller Wert (Goodwill)

Die Ermittlung des ideellen Praxiswertes ist gewissermaßen das "Herzstück" einer jeden Praxiswertermittlung und als solche immer auch Ansatzpunkt für Diskussion und Kritik. Im Rahmen der Praxisbewertung werden grundsätzlich zwei methodische Ansätze diskutiert: umsatzbezogene und ertrags- d.h. gewinnorientierte Bewertungsverfahren.

Die allgemein bekannte Bundesärztekammermethode ist die klassische am Umsatz orientierte Methode zur Praxiswertermittlung. Sie ist vergleichsweise anzuwenden, empirische jedoch nicht belegt und deswegen methodisch fraglich. In der Praxis und auch vor Gericht spielt die BÄK-Methode deshalb keine Rolle.

Das für die Bewertung einer Arztpraxis bzw. die Berwertung einer Zahnarztpraxis gängige Verfahren ist die modifizierte Ertragswertmethode. Demnach kommt es nicht auf die Umsätze, sondern den Ertrag (Gewinn) der Praxis an. Diese Methode erlaubt es, bei der Praxisbewertung insbesondere auch die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung bei der Bestimmung des Praxiswertes zu berücksichtigen.

Methodischer Ansatz der Praxiswertermittlung

Bei jeder Praxiswertermittlung geht es - vereinfacht gesagt - darum, zu ermitteln, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Erwerber einer Praxis gerade aus dem Erwerb einer bestehenden Praxis erhält. Bezugspunkt für diesen Vergleich ist also die Neugründung an einem vergleichbaren Standort. Besonderheiten bestehen auch im Hinblick auf die für Arztpraxen geltenden Niederlassungsbeschränkungen (Bedarfsplanung).