Ärzte und Zahnärzte können beim Verkauf ihrer Praxis von steuerlichen Begünstigungen profitieren.
Unser Steuerrechner zeigt exemplarisch, mit welcher Steuerlast bei Veräußerung der Praxis zu rechnen ist. Für alle Berechnungen gilt, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigungen vorliegen (z.B. Altersgrenze 55 Jahre). Berechnet wird die Versteuerung nach der sog. Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG) sowie im Vergleich die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG (ermäßigter Steuersatz). In beiden Fällen wird der nach § 16 Abs. 4 EStG mögliche Freitbetrag berücksichtigt.
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