Kommunale Arztpraxis und Gesundheitsversorgung

Eine Änderung des Vertragsarztrechts hat es möglich gemacht, dass Kommunen zur Sicherung der medizinischen Versorgung vor Ort "Kassenarztsitze" übernehmen und mit angestellten Ärzten besetzen. Die Anstellung eines Arztes durch die Gemeinde ermöglicht neben der klassischen Niederlassung neue Versorgungsstrukturen. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch solche Ärzte und Ärztinnen zu gewinnen, die an einer traditionellen Niederlassung nicht oder noch nicht interessiert sind.

Meine Kanzlei hat diese Entwicklung bereits vor Jahren ins Auge gefasst und entsprechende Konzepte entwickelt. Ich berate Gemeinden bei der Planung und Umsetzung kommunaler Versorgungskonzepte und stehen auch während des laufenden Betriebs als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Als Spezialist im Bereich ambulante Gesundheitsversorgung biete ich nachhaltige Konzepte und langfristige Unterstützung in einem schwierigen Umfeld.

Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten der Gründung eines kommunalen Ärztehauses und alle anderen Möglichkeiten zur Verbesserung der örtlichen Gesundheitsversorgung. Auf Grund meines kommunalpolitischen Engagements kenne ich die Anforderungen und Fragestellungen der Kommunen auch aus deren Blickwinkel.