Mediation und Verhandlungsführung

Insbesondere die Auflösung bestehender Partnerschaften (z.B. einer Gemeinschaftspraxis) birgt häufig Konflikte. Da eine streitige Lösung solcher Konflikte etwa durch ein Gerichts­urteil in der Regel langwierig, teuer und für keine der beteiligten Parteien letztlich tatsächlich erfolgreich ist, ist die Mediation ein sehr geeigneter Rahmen, um Konflikte konsensorientiert beizulegen.

Als freiwilliges Verfahren ist die Mediation zur konstruktiven Beilegung bzw. Vermeidung von Konflikten besonders geeignet, da es die Parteien sind, die - unterstützt durch einen neutralen Dritten - eine gemeinsame Lösung ihres Konfliktes erarbeiten. Solche Lösungen entsprechen den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen wesentlich besser als dies bei einer streitigen Auseinandersetzung möglich ist.

Als Mediatoren im Rahmen der Auseinandersetzung von ärztlichen und zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen kennen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsträger. Sofern es um die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes geht, erstellen wir die entsprechende Wertermittlung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Perspektiven. Solche Wertermittlungen, die wir im Rahmen der Mediation mit den Beteiligten diskutieren, sind in der Regel zudem wesentlich kostengünstiger als die häufig für Streitfälle vereinbarten Schiedsverfahren.

Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Mediation im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung vor.
Rufen Sie uns einfach an: 09131 97 32 861 oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an post@gutachter-aw.de
.

Datenschutz-Hinweis: Wir verwenden Google Analytics zur Auswertung dieser Webseite (mehr dazu).