Beratungsförderung
Unsere Unabhängigkeit zahlt sich doppelt aus

Die meisten Praxisgründer benötigen eine kompetente und spezielle Beratung, damit die Niederlassung in eigener Praxis oder Apotheke einen nachhaltigen Erfolg aufweist. Andererseits kann auch bei etablierten Praxen Beratungsbedarf entstehen, etwa wenn es gilt, wirtschaftliche Schieflagen zu korrigieren.

Aufgrund unserer unabhängigen und qualifizierten Ärzte- und Apothekenberatung werden viele unserer Beratungsleistungsleistungen staatlich gefördert. In Frage kommen hierbei verschiedene Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU.

Sofern Sie unsere Beratungsleistungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in den Bereichen Gründungs- bzw. Sanierungsberatung in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 60% auf unser Beraterhonorar. Ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfahren Sie im Rahmen des unverbindlichen Erstgespräches.

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